Langzeit- und Saisonvermietung unterliegt dem spanischen Mietrecht (LAU), nicht dem Touristen-Regime (VT). Das bedeutet: keine VT-Lizenz und weniger Pflichten — genau deshalb ist das der ruhige, legale Weg.
Kurze Touristenvermietung (pro Nacht) unterliegt dem strengen VT-Regime. Längere und saisonale Vermietung unterliegt der LAU. Der Unterschied bestimmt all Ihre Pflichten.
Ihre Wohnung für eine Saison an Überwinterer zu vermieten, ist ein arrendamiento de temporada: ein befristeter Mietvertrag nach der LAU. Keine Touristenlizenz, weniger Mieterschutz als bei einem Hauptwohnsitz-Mietvertrag und eine höhere Monatsrendite als bei einer leeren Langzeitvermietung.
Wir bestimmen für jede Wohnung die passende Form — temporada oder Langzeit — und erstellen einen Vertrag, der hält. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir stets eine Prüfung durch eine gestoría.
Eine Agentur, die Ihre Wohnung aus dem Ausland verwaltet, ohne Präsenz in Spanien, bringt steuerliche und rechtliche Risiken, die bei Ihnen landen. Wir sind in Spanien ansässig und registriert — und sorgen dafür, dass Ihre Vermietung von Anfang bis Ende in Ordnung ist.
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