Vermieten ohne Touristenlizenz

Langzeit- und Saisonvermietung unterliegt dem spanischen Mietrecht (LAU), nicht dem Touristen-Regime (VT). Das bedeutet: keine VT-Lizenz und weniger Pflichten — genau deshalb ist das der ruhige, legale Weg.

Touristische Vermietung ist etwas ganz anderes

Kurze Touristenvermietung (pro Nacht) unterliegt dem strengen VT-Regime. Längere und saisonale Vermietung unterliegt der LAU. Der Unterschied bestimmt all Ihre Pflichten.

Touristisch (VT) — was wir nicht tun
×VT-Lizenz erforderlich
×Registrierung bei SES.Hospedajes
×Touristensteuer
×Pro Nacht, wechselnde Gäste
Langzeit & Überwinterung (LAU) — was wir tun
Keine Touristenlizenz
Kein SES, keine Touristensteuer
LAU-Vertrag (Langzeit oder temporada)
Ein zuverlässiger Mieter, länger

Überwintern = temporada (LAU 3.2)

Ihre Wohnung für eine Saison an Überwinterer zu vermieten, ist ein arrendamiento de temporada: ein befristeter Mietvertrag nach der LAU. Keine Touristenlizenz, weniger Mieterschutz als bei einem Hauptwohnsitz-Mietvertrag und eine höhere Monatsrendite als bei einer leeren Langzeitvermietung.

Wir bestimmen für jede Wohnung die passende Form — temporada oder Langzeit — und erstellen einen Vertrag, der hält. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir stets eine Prüfung durch eine gestoría.

Verwaltet aus Spanien, nicht aus einem Postfach

Eine Agentur, die Ihre Wohnung aus dem Ausland verwaltet, ohne Präsenz in Spanien, bringt steuerliche und rechtliche Risiken, die bei Ihnen landen. Wir sind in Spanien ansässig und registriert — und sorgen dafür, dass Ihre Vermietung von Anfang bis Ende in Ordnung ist.

Neugierig, welche Form zu Ihrer Wohnung passt?

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