21 % IVA auf Ferienvermietung: was das bedeutet — und was nicht

Das Dekret existiert noch nicht, die meisten Eigentümer zahlen heute keine IVA, und Langzeitvermietung bleibt außen vor. Die Fakten, ohne den Lärm.

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21 % IVA auf Ferienvermietung: was das bedeutet — und was nicht.

Bevor Sie die Strategie wechseln, lohnt der Blick auf den Ausgangspunkt: die meisten zahlen heute keine 10 % — sondern nichts.

Vermietung & Steuern · 13. Juli 2026

Im Juni kündigte die spanische Regierung an, dass Ferienwohnungen künftig mit 21 % IVA besteuert werden. Die Nachricht verbreitete sich schnell unter Eigentümern an der Costa Blanca — doch es lohnt sich, die Schlagzeile von der Realität zu trennen. Drei Dinge, die kaum jemand dazusagt: das Dekret existiert noch nicht, die meisten Eigentümer zahlen heute gar keine IVA, und Langzeit- wie Temporada-Vermietung liegen außerhalb des bekannten Mechanismus.

Was angekündigt wurde (und was nicht)

Am 29. Juni kündigte die Regierung nach dem Ministerrat ein Wohnpaket für Juli an, in zwei Blöcken: Regulierung der Temporada- und Zimmervermietung mit mehr Mieterschutz, und — im Steuerblock — die Anhebung der IVA auf Ferienwohnungen auf den Regelsatz von 21 %. Bis heute gibt es keinen beschlossenen Text, keine Veröffentlichung im BOE und kein Startdatum: es ist eine politische Ankündigung, kein Gesetz.

Nicht in Kraft. Zum 13. Juli 2026 existiert kein beschlossenes oder veröffentlichtes Dekret. Niemand sollte wegen einer Ankündigung Preise oder Rechnungen umstellen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald ein offizieller Text vorliegt.

Der wahre Ausgangspunkt: die meisten zahlen heute keine IVA

Oft heißt es, die IVA „steige von 10 auf 21 %“ — für die meisten Eigentümer ist das aber nicht der tatsächliche Ausgangspunkt. Die geltende Regel ist klar: Wohnraumvermietung — auch die touristische — ist von der IVA befreit, solange der Eigentümer keine hotelähnlichen Leistungen erbringt (ständige Rezeption, Reinigung und Wäschewechsel während des Aufenthalts). Nur wer solche Leistungen erbringt, zahlt heute 10 %. Für die große Mehrheit privater Eigentümer wäre der Sprung also nicht von 10 auf 21 Punkte, sondern von 0 auf 21 — samt Rechnungen, vierteljährlicher IVA-Erklärung und Registerbüchern.

Wie es funktionieren würde — nach heutigem Kenntnisstand

Der wahrscheinlichste Mechanismus steht bereits auf Papier — nicht im Dekret, sondern in einem Gesetzentwurf der Regierungspartei aus 2025: die Befreiung entfiele für Aufenthalte von bis zu 30 Nächten beim selben Mieter in Gemeinden mit 10.000 oder mehr Einwohnern. Diese Aufenthalte rückten auf 21 %. Alles über 30 Nächte — ein Überwinterungsaufenthalt, ein Temporada-Vertrag, eine Langzeitvermietung — bliebe befreit, wie bisher.

Die steuerliche Grenze fiele mit der zusammen, die es in der Praxis längst gibt: unter einem Monat ist touristisch; über einem Monat ist etwas anderes.

Wer 21 % zahlen würde — und wer nicht

Würde auf 21 % rücken

Kurzaufenthalte — Tage oder Wochen — in Gemeinden ab 10.000 Einwohnern (praktisch unser gesamtes Gebiet, von Guardamar bis Los Alcázares). Ebenso, wer heute wegen Hotelleistungen 10 % zahlt.

Bliebe befreit

Überwinterung und Temporada über 30 Nächte beim selben Mieter, Langzeitvermietung und Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Die reguläre Wohnraumvermietung bleibt unangetastet.

Was das für Eigentümer an der Costa Blanca bedeutet

Zuerst: Ruhe bewahren. Das Dekret muss den Kongress überstehen, und der jüngste Präzedenzfall hilft der Regierung nicht — das vorige Wohndekret wurde im April mit 177 zu 166 Stimmen abgelehnt. Dann: Perspektive. Selbst wenn dieses Dekret scheitert, hat Europa die Richtung bereits vorgegeben. Eine Richtlinie von 2025 erlaubt es, Kurzzeitvermietung wie das Hotelgewerbe zu besteuern, und zwischen 2028 und 2030 werden die Plattformen die IVA direkt einziehen. Die eigentliche Frage ist nicht, ob Kurzaufenthalte irgendwann besteuert werden, sondern wann.

Und genau darin liegt die nüchterne Lehre für diese Region: das Modell, das nicht von Kurzaufenthalten abhängt — ganzjährige Langzeitvermietung oder Überwinterung und Temporada über mehrere Monate — liegt außerhalb des bekannten Mechanismus und außerhalb der europäischen Richtung. Die Einnahmen sind stabiler, die Verwaltung planbarer, und nun ist auch der steuerliche Horizont ruhiger.

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Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Vorschriften ändern sich; besprechen Sie Ihre konkrete Situation stets mit einem qualifizierten Steuerberater. Stand: 13. Juli 2026.