Modelo 210: die Steuer, die nichtansässige Vermieter oft vergessen

Sie vermieten Ihre spanische Wohnung, wohnen aber nicht dort? Dann erklären Sie Ihre Mieteinnahmen über das Modelo 210. Viele Eigentümer wissen das nicht — bis die Hacienda anklopft.

Was ist das Modelo 210?

Das Modelo 210 ist die Erklärung für die Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR) — Einkommensteuer für Nichtansässige. Vermieten Sie als Nichtansässiger eine Immobilie in Spanien, sind diese Mieteinnahmen in Spanien steuerpflichtig und werden über dieses Formular erklärt.

Das ist unabhängig von Ihrer Erklärung im Wohnsitzland. Ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert meist eine doppelte Zahlung, die Erklärungspflicht in Spanien bleibt jedoch bestehen.

Was zahlen Sie?

EU-/EWR-Ansässige: 19% auf die Netto-Miete — Sie können Kosten wie IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherung, Hypothekenzinsen, Abschreibung und Verwaltungskosten abziehen. Der zu zahlende Betrag kann dadurch gering oder sogar null sein.

Ansässige außerhalb der EU: 24% auf die Brutto-Miete, ohne Abzüge.

Die Erklärung erfolgt periodisch. Ihr Gestor bestimmt die richtige Frist und berechnet die Abzüge für Ihre Situation.

Warum Sie das nicht ignorieren sollten

Nicht oder zu spät erklären führt zu Strafen und Zinsen. Und beim Verkauf der Immobilie kann eine ungeklärte Steuerhistorie nachträglich Probleme machen.

Die Hacienda erhält zudem immer mehr Daten automatisch — über Banken, Plattformen und Register. „Wird schon gutgehen“ ist keine Strategie mehr.

Geregelt, ohne Aufwand

Bei Pulse Property sorgen wir dafür, dass Ihre Vermietung steuerlich korrekt ist. Wir arbeiten mit einem Gestor, der Ihr Modelo 210 einreicht und die Abzüge optimiert, und liefern die Zahlen und Belege sauber zu. Sie erhalten monatlich Ihre Abrechnung; das Steuerliche ist einfach in Ordnung.

Modelo 210 & Vermietung durch Nichtansässige

Muss ich das Modelo 210 auch einreichen, wenn ich kaum Gewinn mache?

Ja. Die Erklärungspflicht bezieht sich auf die Einnahmen, nicht erst ab einem bestimmten Gewinn. EU-Ansässige dürfen Kosten abziehen, sodass der Betrag gering oder null sein kann — die Erklärung selbst bleibt aber Pflicht.

Gilt das auch für Zeiträume, in denen die Wohnung leer steht?

Für Zeiträume ohne Vermietung zahlen Nichtansässige eine gesonderte Steuer auf die fiktive Eigennutzung (imputación de rentas). Ihr Gestor berücksichtigt beides in der Erklärung.

Ist das dasselbe wie die Touristensteuer?

Nein. Das Modelo 210 ist eine Einkommensteuer. Bei Langzeit- und Saisonvermietung unter der LAU gelten die touristischen Pflichten (VT-Lizenz, Touristensteuer) gerade nicht.

Unsicher, ob Ihre Vermietung stimmt?

Schicken Sie uns Ihre aktuelle Situation oder Ihren Vertrag. Wir prüfen, ob Vertragstyp, Kaution und Steuer stimmen und wo das Risiko liegt — unverbindlich.

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Diese Erläuterung ist informativ, keine Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen wir einen Gestor hinzu.